Dass es bisweilen offenbar Jahre geht, bis die algerischen Behörden auf Identifizierungsanfragen antworten, ist auch einer Liste mit 51 als ausstehend bezeichneten Identifizierungsanfragen vom 1. November 2023 zu entnehmen (MI-act. 274 ff.). Aus dieser geht hervor, dass mehrere Identifizierungsanfragen vor mehr als einem Jahr, einige gar vor (weit) mehr als 18 Monaten gestellt wurden und noch immer unbeantwortet waren.