7.4. Fraglich bleibt, wie es sich mit dem Übermassverbot verhält. Diesbezüglich ist entscheidend, bis wann mit einer Antwort der algerischen Behörden auf die Identifizierungsanfrage gerechnet werden kann und ob anschliessend genügend Zeit bleibt, um das Counseling durchzuführen und die Ausschaffung zu vollziehen.