vorzusehen. Anzumerken bleibt, dass das MIKA jedoch lückenlos sämtliche Bestrebungen hinsichtlich der Identitätsabklärungen zu dokumentieren hat. Dazu gehören insbesondere auch sämtliche Schritte des SEM mit Blick auf das Nachfragen bei ausländischen Behörden. Solche Schritte sind durch das SEM zu bestätigen. Insgesamt liegen im vorliegenden Fall keine Anzeichen dafür vor, dass das MIKA bzw. die zuständigen Schweizer Behörden dem Beschleunigungsgebot nicht ausreichend Beachtung geschenkt hätten. Im Übrigen ist festzuhalten, dass das MIKA stets bemüht war, Ausschaffungen - 10 -