2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Haft bis zum 16. März 2024, 12.00 Uhr, bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2023.103 vom 6. Dezember 2023; MI-act. 314 ff.). Die Verhandlung betreffend Bewilligung der Haftverlängerung erfolgte am 13. März 2024. Das Urteil wurde am 15. März 2024 gefällt und das Dispo gleichentags um 16.15 Uhr versandt. Die Überprüfung der angeordneten Haftverlängerung erfolgte damit vor Ablauf der bestehenden Haft.