Nachdem das MIKA anlässlich der Haftverhandlung vom 6. Dezember 2023 keine konkreten Angaben zum Identifizierungsprozess und zum mutmasslichen Zeitbedarf machen konnte, wurde das MIKA aufgefordert, nach Rücksprache mit dem SEM entsprechende Angaben nachzuliefern. Das SEM verwies in seiner Antwort vom 8. Dezember 2023 im Wesentlichen darauf, dass die betroffenen Personen selbst mit dem algerischen Konsulat Kontakt aufnehmen sollten, um den Prozess zu beschleunigen. Seitens des SEM werde man das algerische Konsulat, bei ausbleibender Antwort nach drei Monaten, erneut mahnen (MI-act. 306 f., 311 ff.).