Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs verlängerte das MIKA die Ausschaffungshaft mit Verfügung vom 5. Dezember 2023 um weitere drei Monate bis zum 16. März 2024 (MI-act. 288 ff., 292 ff.). Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wurde die angeordnete Ausschaffungshaft durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts mit Urteil vom 6. Dezember -5- 2023 bis zum 16. März 2024, 12.00 Uhr, bestätigt (WPR.2023.103 [MIact. 304 f., 314 ff.]).