Mit Blick auf die Anordnung einer Haftverlängerung erkundigte sich das MIKA beim SEM am 30. November 2023 über das weitere Vorgehen und über den Zeitbedarf zur Identifizierung des Gesuchsgegners (MI-act. 283). Dieses teilte am 1. Dezember 2023 mit, man werde den algerischen Behörden ein weiteres Erinnerungsschreiben zukommen lassen, sollte man bis Ende Januar 2024 keine Antwort erhalten (MI-act. 284).