Der Gesuchsgegner wurde am 17. September 2023, 07.00 Uhr, aus dem Strafvollzug entlassen und in Ausschaffungshaft versetzt. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wurde die angeordnete Ausschaffungshaft durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts mit Urteil vom 18. September 2023 bis zum 16. Dezember 2023, 12.00 Uhr, bestätigt (WPR.2023.80 [MIact. 256 ff.]). Da die Identifizierungsanfrage ohne Reaktion seitens der algerischen Behörden blieb, erinnerte das SEM das algerische Konsulat mit Schreiben vom 1. November 2023 im Rahmen einer Sammelanfrage an die hängigen 51 Identifizierungsanfragen, worunter sich auch die Anfrage bezüglich den Gesuchsgegner befand (MI-act. 274 ff.).