Am 13. September 2023, 14.00 Uhr, wurde der Gesuchsgegner dem MIKA zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft zugeführt (MI-act. 227 ff.) und im Anschluss wieder ins Zentralgefängnis Lenzburg zurückgeführt (MI-act. 225). Gleichentags verfügte das MIKA gegen den Gesuchsgegner eine dreimonatige Ausschaffungshaft, beginnend ab Entlassung aus dem Strafvollzug (MIact. 233 ff.).