Das SEM übermittelte dem algerischen Konsulat am 24. Juli 2023 eine neue Identifizierungsanfrage unter der Identität B._____, geb. tt.mm.jjjj, und unter Beilage von Kopien des Familienbüchleins, der Geburtsurkunde und der Freiwilligkeitserklärung des Gesuchsgegners (MI-act. 217 ff.). Am 11. August 2023 sowie am 21. August 2023 teilte der Gesuchsgegner dem MIKA telefonisch mit, er habe seine Meinung geändert und sei nicht mehr zur Ausreise nach Algerien bereit (MI-act. 211, 216).