Ebenfalls am gleichen Tag teilte das SEM dem MIKA mit, es handle sich bei diesen Dokumenten um eine Kopie des Geburtsscheins des Gesuchsgegners sowie vermutlich um ein Familienbüchlein. Man werde im Verlauf der folgenden Woche den algerischen Behörden einen Identifikationsantrag einreichen, mit dem -4- Hinweis, dass der Gesuchsgegner zur freiwilligen Rückkehr bereit sei (MIact. 210).