Nachdem die direkte Beschaffung heimatlicher Dokumente durch den Gesuchsgegner über seine Familie offenbar aus technischen Gründen erfolglos war, nahm das MIKA am 24. Juli 2023 mit der Familie des Gesuchsgegners telefonisch Kontakt auf. Hierauf übermittelte die Schwester des Gesuchsgegners dem MIKA mehrere Dokumente des Gesuchsgegners (MI-act. 204, 207 ff.), welche das MIKA gleichentags an das SEM weiterleitete (MI-act. 205 f.). Ebenfalls am gleichen Tag teilte das SEM dem MIKA mit, es handle sich bei diesen Dokumenten um eine Kopie des Geburtsscheins des Gesuchsgegners sowie vermutlich um ein Familienbüchlein.