Hierauf teilte das SEM dem MIKA gleichentags mit, es müsse den algerischen Behörden eine neue Identifizierungsanfrage unterbreitet werden, wobei es zur Beschleunigung sinnvoll wäre, wenn "die betroffene Person sich eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte oder des Militärbuchleins von seiner Familie beschaffen könnte." Dann könne das SEM einen Antrag mit Kopien vorbereiten und der Gesuchsgegner könne sich im Anschluss telefonisch beim Konsulat melden. So könne man auch das Counseling (Gespräch eines Mitarbeiters des algerischen Konsulats mit dem Gesuchsgegner) umgehen (MI-act. 199).