Mit Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg vom 16. Mai 2023 wurde der Gesuchsgegner wegen Raubes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt und gestützt auf Art. 66a des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) für acht Jahre des Landes verwiesen (MI-act. 172 ff., 184 f.). Gleichentags verfügte das Präsidium des Strafgerichts Laufenburg die Rückversetzung des Gesuchsgegners zur Sicherung des Straf- und Massnahmenvollzugs in die Sicherheitshaft (MI-act. 154 ff.).