Mit Verfügung vom 13. Januar 2023 schrieb das SEM das Asylgesuch des Gesuchsgegners wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht als gegenstandslos geworden von der Kontrolle ab (MI-act. 91 ff.). Am 19. Februar 2023 wurde der Gesuchsgegner durch die Regionalpolizei R._____ wegen Verdachts auf Raubüberfall vorläufig festgenommen (MIact. 137 ff.). In der Folge wurde er am 22. Februar 2023 in Untersuchungshaft versetzt (MI-act. 127 ff.).