A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 28. Juli 2022 illegal in die Schweiz ein und stellte gleichentags ein Asylgesuch (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 109). Am 30. September 2022 ersuchte das Staatssekretariat für Migration (SEM) die italienischen Behörden um Rückübernahme des Gesuchsgegners. Diese lehnten seine Rückübernahme offenbar am 1. bzw. am 28. Dezember 2022 ab (MIact. 234). Zwischen September 2022 und April 2023 wurde der Gesuchsgegner mehrfach strafrechtlich verurteilt (MI-act. 35 ff., 84 ff., 182 ff.).