Die angeordnete Massnahme erweist sich als verhältnismässig. Dies gilt umso mehr als gerichtsnotorisch ist, dass der Beschwerdeführer beim MIKA im Einzelfall um eine Ausnahmegenehmigung ersuchen kann, sollte er das Gebiet der Stadt U._____ betreten müssen. 4.5. Nach dem Gesagten ist die Beschwerde abzuweisen. III. 1. Im Beschwerdeverfahren werden die Verfahrenskosten nach Massgabe des Unterliegens und Obsiegens auf die Parteien verlegt (§ 31 Abs. 2 VRPG). Nachdem der Beschwerdeführer in der Sache unterliegt, gehen die -8-