So geht aus den Akten hervor, dass bei einer von der Kantonspolizei am 27. August 2018 durchgeführten Personenkontrolle die Verständigung mit dem Beschwerdeführer auf Hochdeutsch erfolgte (MIact. 313). Einem Referenzschreiben vom 1. September 2023 im Zusammenhang mit dem Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für den Beschwerdeführer ist zu entnehmen, dass er gut Deutsch spricht und versteht (MI-act. 249).