2. Eventualiter sei die Verfügung vom Departement Volkswirtschaft und Inneres, Amt für Migration und Integration vom 30. Januar 2024 über die Anordnung einer Ausgrenzung aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zu Wahrung des rechtlichen Gehörs zurückzuweisen. 3. Subeventualiter sei die Verfügung vom Departement Volkswirtschaft und Inneres, Amt für Migration und Integration vom 30. Januar 2024 über die Anordnung einer Ausgrenzung aufzuheben. In prozessualer Hinsicht ersuchte der Beschwerdeführer um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Einsetzung seines Rechtsvertreters als unentgeltlicher Rechtsbeistand.