_ wurde der Beschwerdeführer am 23. September 2023 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen (MI-act. 341 ff.). Seit dem 8. Dezember 2023 befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug (MI-act. 332). B. Aufgrund diverser Strafdelikte, welche der Beschwerdeführer in U._____ begangen und durch welche er Strafbefehle gegen sich erwirkt hatte, wurde er mit Verfügung des MIKA vom 30. Januar 2024 für unbestimmte Zeit aus dem Gebiet der Stadt U._____ ausgegrenzt (MI-act. 357 ff.; act. 1 ff.).