3. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der Verhandlung vom 7. März 2024 mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde den Parteien ausgehändigt. -9- Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 4. März 2024 per 28. März 2024 angeordnete Ausschaffungshaft wird bis zum 27. Juni 2024, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Die Haft ist im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich zu vollziehen. Für die Dauer der Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung kann die Inhaftierung, soweit zwingend notwendig, im Bezirksgefängnis Aarau erfolgen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt.