Mit Entscheid vom 6. September 2022 lehnte das SEM das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab und wies ihn aus der Schweiz weg (MIact. 24 ff.). Dieser Entscheid erwuchs am 6. Oktober 2022 unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 61). Das in der Folge am 8. August 2023 gestellte Mehrfachasylgesuch schrieb das SEM mit Verfügung vom 26. September 2023 formlos ab. Ferner wurde der Gesuchsgegner mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 20. September 2023 für eine Dauer von 12 Jahren des Landes verwiesen (MIact. 126 ff.). Damit liegt nicht nur ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid, sondern auch eine rechtskräftige Landesverweisung vor.