Am 1. Oktober 2022 wurde der Gesuchsgegner durch die Regionalpolizei Brugg wegen Aufbruchs eines Fahrzeuges und Diebstahls vorläufig festgenommen und anschliessend in Untersuchungshaft versetzt (MIact. 2 ff.). Mit E-Mail vom 9. Dezember 2022 teilte das SEM dem MIKA mit, der Gesuchsgegner sei am 22. November 2022 durch das algerische Generalkonsulat in Genf als Staatsangehöriger Algeriens anerkannt worden. Eine Flugbuchung könne aber erst erfolgen, wenn das konsularische Ausreisegespräch (Counseling) stattgefunden habe (MI-act. 67).