2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Haft bis zum 7. März 2024, 12.00 Uhr, bestätigt. Am 27. Februar 2024 ordnete das MIKA die Haftverlängerung an. Anlässlich des rechtlichen Gehörs ersuchte der Gesuchsgegner um Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Überprüfung der angeordneten Haftverlängerung. Die Verhandlung erfolgte am 29. Februar 2024 und damit innerhalb von acht Arbeitstagen nach Gesuchseinreichung.