Am 28. November 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, dass die bisherigen Abklärungen zur Identifizierung des Gesuchsgegners von Serbien, Montenegro und Kosovo (teilweise bereits mehrfach) negativ beantwortet worden seien. Ohne Mithilfe des Gesuchsgegners sei eine Papierbeschaffung nicht mehr möglich; er müsse selbständig eine Staatsbürgerschaft beantragen (MI-act. 529 ff.).