werde er in den Kosovo ausgeschafft (MI-act. 81 f., 86). Hierauf teilte der Gesuchsgegner dem MIKA mit persönlich verfasstem Schreiben mit, er könne keine Reisedokumente übermitteln, da er staatenlos und nicht kosovarischer Staatsangehöriger sei. Er sei deshalb auch nicht bereit, freiwillig in den Kosovo auszureisen, wolle aber nach Frankreich zurückkehren, wo er 20 Jahre lang gelebt habe (MI-act. 90).