Diese Haltung wurde im Gespräch zwischen dem SEM und dem ägyptischen Konsul vom 13. Dezember 2023 bestätigt (MI-act. 910). Damit ist erstellt, dass die Mitwirkung des Gesuchsgegner für die Papierbeschaffung zwingend notwendig ist. -7- Unter diesen Umständen ist offensichtlich, dass die Weg- bzw. Ausweisung aufgrund des persönlichen Verhaltens des Betroffenen nicht vollzogen werden kann. Dementsprechend ist diese Voraussetzung ebenfalls erfüllt. 2.5. Eine Durchsetzungshaft ist schliesslich nur dann zu bestätigen, wenn die Anordnung einer Ausschaffungshaft unzulässig ist und eine mildere Massnahme nicht zum Ziel führt.