Der Gesuchsgegner hat mehrfach, zuletzt im Rahmen des rechtlichen Gehörs vom 3. Januar 2024, ausgesagt, er wolle nicht kooperieren und werde bei der Papierbeschaffung nicht mitwirken (act. 5). Aus den Akten lässt sich entnehmen, dass er sich in den vergangenen zwei konsularischen Gesprächen ebenfalls unkooperativ verhalten hat, weshalb der neue ägyptische Konsul keine weitere Anhörung durchführen will, solange keine neuen Informationen vorliegen (MI-act. 891). Diese Haltung wurde im Gespräch zwischen dem SEM und dem ägyptischen Konsul vom 13. Dezember 2023 bestätigt (MI-act. 910).