Anlässlich eines Ausreisegesprächs beim Amt für Migration und Integration (MIKA) am 17. November 2016 gab der Gesuchsgegner an, er heisse in Wahrheit A._____, geb. tt.mm.jjjj und stamme aus Ägypten (MI-act. 460 ff.). Ab dem 19. Oktober 2017 galt der Gesuchsgegner erneut als unbekannten Aufenthalts (MI-act. 526). Am 7. Dezember 2018 und am 27. März 2019 stimmte das SEM jeweils einem Rückübernahmeersuchen der Niederlande und Deutschlands zu (MI-act. 527), worauf der Gesuchsgegner am 13. November 2019 aus den Niederlanden in die Schweiz überstellt wurde (MIact. 529 ff.).