Mit Verfügung vom 22. April 2020 wies das MIKA den Gesuchsgegner aus der Schweiz weg und ordnete an, er habe die Schweiz bis am 23. Mai 2020 in Richtung seines Heimatlandes zu verlassen (MI-act. 573 ff.). Mit Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 17. November 2022 wurde der Gesuchsgegner zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und gleichzeitig für sieben Jahre des Landes verwiesen (MI-act. 760 ff.).