Am 18. Februar 2024 wurde der Gesuchsgegner mit zwei weiteren Mitfahrern anlässlich einer Fahndung wegen eines Einbruchdiebstahls in Lenzburg angehalten und kontrolliert (MI-act. 4 ff.). Er wies sich dabei mit einem kroatischen Reisepass aus, welcher sich als Fälschung herausstellte (MI-act. 10 f., act. 44 ff.). Die anschliessend durch die Kantonspolizei Aargau getätigten Abklärungen ergaben, dass gegen den Gesuchsgegner eine Einreisesperre verfügt worden war, weshalb er vorläufig festgenommen wurde (MI-act. 10).