Wegweisung sicherstellen können. Erst wenn dieses Prüfprogramm durchlaufen wurde und sich die Untertauchensgefahr klar manifestiert hat, darf eine Haft angeordnet werden. Sprechen auch einige Indizien gegen eine Untertauchensgefahr, muss eine vertiefte Überprüfung stattfinden. Sollte eine Haft tatsächlich angeordnet werden, so muss der Inhalt der Überprüfung den Erwägungen entnommen werden können. Aus der Verfügung muss hervorgehen, dass die Behörde sich mit der Sachlage auseinandergesetzt hat und es muss ersichtlich sein, wieso eine Haftanordnung notwendig ist, obwohl Indizien vorliegen die gegen eine Untertauchensgefahr sprechen.