seiner Verlobten im Kanton Bern einen gemeinsamen Haushalt führen zu können (MI-act. 15 f.). Weiter ist der Gesuchsgegner nie untergetaucht und ist am Ausreisegespräch vom 7. Februar 2024 erschienen, obwohl dieses nach Eintritt der Rechtskraft des Wegweisungsentscheids stattfand.