D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 4, act. 26). -3- Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 4 f., act. 26 f.): 1. Die Verfügung des MIKA vom 7. Februar 2024 sei aufzuheben und der Gesuchsgegner aus der Ausschaffungshaft zu entlassen. 2. Der Unterzeichnende sei als amtlicher Rechtsvertreter des Gesuchsgegners zu bestätigen und nach Verfahrensbeendigung angemessen aus der Staatskasse zu honorieren. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: