Dazu ist festzuhalten, dass die diagnostizierte mittelgradige depressive Episode sowie die Einschätzung einer möglichen Selbst- und Fremdgefährdung aus dem Jahr 2022 stammt (MI-act. 96). Um die Hafterstehungsfähigkeit des Gesuchsgegners zu beurteilen, bot das MIKA für die Befragung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs deshalb einen Arzt auf, der keine Bedenken hinsichtlich der Hafterstehungsfähigkeit des Gesuchsgegners zu Protokoll gab (MI-act. 167). Anlässlich der heutigen Verhandlung gab die Vertreterin des MIKA zudem an, dass ein schriftlicher Bericht des Arztes eingefordert worden sei, welcher die Hafterstehungsfähigkeit des Gesuchsgegner nachweist (Protokoll S. 7, act.