Zudem gab der Gesuchsgegners anlässlich der Befragung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft vom 2. Februar 2024 an, er habe mit seinem Untertauchen und seiner Weiterreise nach Frankreich eine allfällige Ausschaffung nach Sri Lanka verhindern wollen (MI-act. 170). Der Gesuchsgegner gab im Rahmen derselben Befragung zwar auch an, er werde freiwillig nach Sri Lanka zurückkehren, wenn ihm das MIKA dort ein sicheres Leben mit einer Wohnung und einer Arbeit organisieren würde (MI-act. 172).