Am 21. September 2022 gewährte das Amt für Migration und Integration (MIKA) dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Rayonauflage und ordnete im Anschluss die Eingrenzung des Gesuchsgegners auf das Gebiet des Kantons Aargau an (MIact. 108 ff.). Ab dem 4. Januar 2023 galt der Gesuchsgegner als unbekannten Aufenthalts (MI-act. 126). Am 1. Februar 2024 wurde der Gesuchsgegner am Flughafen Zürich festgenommen, nachdem er versucht hatte, mit einem gefälschten deutschen Reisepass nach Kanada auszureisen (MI-act. 127 ff.).