Anlässlich eines Ausreisegesprächs vom 20. August 2021 gab der Gesuchsgegner an, nicht zur Rückkehr in seine Heimat bereit zu sein und dass er sich lieber verbrennen und sterben würde, als nach Sri Lanka zurückzukehren (MI-act. 81 ff.). Mit Schreiben vom 1. September 2021 teilte das SEM mit, dass der Gesuchsgegner als sri-lankischer Staatsangehöriger identifiziert worden sei und die sri-lankischen Behörden bereit seien, ein Ersatzreisepapier auszustellen, sofern eine Flugbuchung für den Gesuchsgegner nach Sri Lanka bestehen würde (MI-act. 87).