Soweit der Rechtsvertreter diesbezüglich vorbringt, die fortgesetzte Inhaftierung könne langfristige psychologische und soziale Folgen haben, ist anzumerken, dass der Gesuchsgegner anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs angab, gesund zu sein. Zudem kann er in Haft jederzeit einen Arzt verlangen, wenn er einen benötigt (MI-act. 381).