2.2. Zu prüfen ist weiter, ob ein rechtskräftiger Weg- oder Ausweisungsentscheid vorliegt. Wie bereits mit Urteil betreffend Anordnung der Durchsetzungshaft vom 13. November 2023 festgestellt wurde (MI-act. 339 ff.), liegt mit dem Entscheid des SEM vom 25. Mai 2022 (MI-act. 112 ff.) ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid gegen den Gesuchsgegner vor. Weiter wurde er mit Strafurteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 1. März 2023 für fünf Jahre des Landes verwiesen (MI-act. 213 ff.). Damit liegt nicht nur ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid, sondern auch eine rechtskräftige Landesverweisung nach Art.