D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 4, act. 34). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 4, act. 34): 1. Die Haftanordnung der Gesuchstellerin vom 27. Dezember 2024 sei aufzuheben und der Gesuchgegner sei mit sofortiger Wirkung aus der Haft zu entlassen. 2. Dem Gesuchgegner sei der eingezogene Schweizer Führerausweis wieder auszuhändigen. 3. Eventuell sei die Haftentlassung mit Auflagen zu verbinden. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: