Gemäss eigenen Angaben des Gesuchsgegners ist dieser im Oktober 2024 erneut illegal in die Schweiz eingereist (MI-act. 429). Am 20. Dezember 2024 wurde der Gesuchsgegner im Rahmen einer Kontrolle der Kantonspolizei Zürich verhaftet (MI-act. 408 ff.) und dem Bezirksgefängnis Aarau zwecks Strafverbüssung zugeführt (MI-act. 400 f.). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 27. Dezember 2024 das rechtliche Gehör betreffend Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 427 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.