Der Migrationsdienst Bern (MIDI) führte mit dem Gesuchsgegner am 5. Juli 2023 ein Ausreisegespräch, wobei der Gesuchsgegner angab, bereit zu sein, nach Nordmazedonien auszureisen (MI-act. 354 ff.). Der Gesuchsgegner ist in der Folge am 31. Juli 2023 freiwillig nach Skopje, Nordmazedonien, ausgereist (MI-act. 370 f.). Mit Urteil vom 14. März 2024 hat das Bezirksgericht Aarau den Gesuchsgegner wegen gewerbsmässigem Diebstahl und mehrfachem Hausfriedensbruch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt und diesen für sieben Jahre des Landes verwiesen (MI-act. 381 ff.).