Die Kantonspolizei Zürich nahm den Gesuchsgegner im Rahmen einer Kontrolle am 10. August 2022 fest, da dieser das gültige Einreiseverbot missachtet hatte, und zog seinen Führerausweis zuhanden des Strassenverkehrsamtes ein (MI-act. 194 ff.). Das MIKA gewährte dem Gesuchsgegner daraufhin am 12. August 2022 erneut das rechtliche Gehör betreffend Anordnung einer Haft im Rahmen des Dublin-Verfahrens und verfügte diese gleichentags (MI-act. 230 ff.). Mit Urteil vom 15. August 2022 bestätigte der Einzelrichter des Verwaltungsgerichts die angeordnete Haft im Rahmen des Dublin-Verfahrens (MIact. 258 ff.). -3-