Das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) gewährte dem Gesuchsgegner am 24. Februar 2022 das rechtliche Gehör hinsichtlich der Anordnung einer Haft im Rahmen des Dublin-Verfahrens und verfügte diese gleichentags (MI-act. 116 ff.). Der Gesuchsgegner wurde mit Verfügung vom 8. März 2022 aus der Schweiz weggewiesen (MI-act. 130). Das Staatssekretariat für Migration (SEM) belegte den Gesuchsgegner mit Verfügung vom 10. März 2022 mit einem Einreiseverbot, gültig bis zum 19. März 2026 (MI-act. 141). Am 13. April 2022 wurde der Gesuchsgegner nach Frankreich ausgeschafft (MI-act. 175).