Am 21. Januar 2016 heiratete der Gesuchsgegner seine heutige Ehefrau (kosovarische Staatsbürgerin), wobei aus dieser Beziehung am 17. September 2015 eine gemeinsame Tochter hervor ging (MI-act. 4). Das Migrationsamt Zürich verfügte am 20. April 2021 die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung des Gesuchsgegners und seiner Ehefrau und wies diese aus der Schweiz weg (MI-act. 3 ff.), woraufhin die Eheleute am 21. August 2021 freiwillig nach Frankreich ausreisten und dort um Asyl ersuchten (MI-act. 32 ff.). Am 15. Januar 2022 nahm die Kantonspolizei Aargau den Gesuchsgegner bei der Begehung eines Einbruchdiebstahls in Q._____ fest (MI-act. 36 ff.).