7. Abschliessend stellt sich die Frage, ob die Haftanordnung deshalb nicht zu bestätigen sei, weil sie im konkreten Fall gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen würde. Der Gesuchsgegner gibt im Rahmen der heutigen Verhandlung zu Protokoll, er sei bereit, die Schweiz in Richtung eines Drittstaates zu verlassen (Protokoll, S. 7, act. 33). Indes hat sich der Gesuchsgegner trotz angeblich grossem Beziehungsnetzwerk nicht um die Beschaffung eines Reisepasses bemüht und verfügt im Zeitpunkt der heutigen Verhandlung nur über einen türkischen -8-