Im Zuge einer Anwesenheitskontrolle der Kantonspolizei Aargau wurde der Gesuchsgegner am 19. Dezember 2024 wegen Verdacht auf Fälschung eines Ausweises verhaftet (MI-act. 79 ff.) und am 20. Dezember 2024 dem MIKA zugeführt (MI-act. 114). Das MIKA gewährte dem Gesuchsgegner gleichentags das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Wegweisung und verfügte im Anschluss an die Befragung per sofort die erneute Wegweisung des Gesuchsgegners aus der Schweiz und dem Schengen-Raum (MIact. 93 ff.). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 20. Dezember 2024 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer -3-