2.2. Zu prüfen ist weiter, ob ein rechtskräftiger Weg- oder Ausweisungsentscheid oder eine rechtskräftige Landesverweisung vorliegt. Mit Urteil vom 26. November 2024 des Bezirksgerichts Kulm wurde der Gesuchsgegner unter anderem wegen mehrfachen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt und für sechs Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil ist gleichentags in Rechtskraft erwachsen (MIact. 86 ff.). Damit liegt ein rechtskräftiger Landesverweis vor.