2. Die Haft begann am 19. Dezember 2024, um 12:00 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für 30 Tage bis zum 17. Januar 2025, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer -3- Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau. C. Anlässlich des rechtlichen Gehörs gegenüber dem MIKA verzichtete der Gesuchsgegner auf die Durchführung einer Verhandlung mit Parteibefragung (MI-act. 113).